Strafrecht und Strafverteidigung



Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, es gibt doch auch sog. "Experten für Strafrecht" oder "Spezialisten für Strafrecht"? Diese "Experten" und "Spezialisten" haben eines gemeinsam: es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, welche Voraussetzungen oder Anforderungen jemand erfüllen muß, um sich "Experte" oder "Spezialist" nennen zu dürfen. Fachanwalt für Strafrecht darf sich dagegen nur nennen, wer nach einem umfangreichen Lehrgang einschließ lich mehrerer Prüfungen besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen hat und durch Nachweis bereits bearbeiteter Mandate besondere praktische Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung vorweisen kann (§ 2 FAO) und von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bekommen hat.

Zur Tätigkeit als Verteidiger gehört für mich natürlich auch die bundesweite Betreuung von inhaftierten Mandanten, Besuche in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt sind selbstverständlich.






Rechtsanwalt, Fachanwalt fü, Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht in Erfurt - Weimar - Leipzig - Dresden - Hamburg - München.
Michael Helwig LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht