Verhalten in bestimmten Situationen



Eingriffe der Staatsgewalt in das Leben der Bürger/innen können auf vielfältige Weise erfolgen: Vorladungen, Durchsuchung und Beschlagnahme, Telefonüberwachungen, Untersuchungshaft pp..

Die o.g. Begriffe haben ihren Grund in dem Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die auf menschlichem Fehlverhalten beruht. Sobald jemand in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist und an den Ermittlungen etwas "dran" ist, hat der Betroffene neben dem Verstoß gegen die gesetzliche Norm zumindest einen weiteren Fehler begangen, denn die Tat ist entdeckt und er ist das Ziel der Ermittlungen geworden.

Wichtig ist, dass Sie keine weiteren Fehler begehen. Schweigen Sie! Rufen Sie einen Strafverteidiger an und beraten Sie sich mit ihm. Niemand kann und darf ihnen das verwehren. Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht. Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie nicht ihr (Fehl-)Verhalten zu erklären. Fehler, die Sie hier im Alleingang produzieren, sind vermeidbare Fehler und zumeist nur schwer korrigierbar.

Der Strafverteidiger gibt Ihnen eine umfassende Einschätzung nach Akteneinsicht. Ziel Ihrer Vertretung ist es, im Rahmen des Machbaren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Flammende Plädoyers und Freisprüche trotz erdrückender Beweislage sind Bilder Hollywoods, nicht aber die tägliche Kost im deutschen Gerichtssaal. Halten Sie sich das vor Augen!

Oft bringt eine vernünftige Strafmaßverteidigung mehr als eine Konfliktverteidigung. 3 1/2 Jahre Gefängnis statt einer möglichen Bewährungsstrafe sind dann das immer wiederkehrende Ergebnis einer mit juristischer Schonkost durchgeführten Verteidigung, die für den Mandanten dann schwer verdaulich ist.




Rechtsanwalt, Fachanwalt fü, Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht in Erfurt - Weimar - Leipzig - Dresden - Hamburg - München.
Michael Helwig LL.M.

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht